Als diensthabender Arzt in der Notaufnahme, sowohl in der Unfallchirurgie, als auch Allgemein- und Gefäßchirurgie (was ich glücklicher Weise schon länger hinter mir habe) habe ich einiges zu Gesicht bekommen.
Und immer galt und gilt für mich, genau zu prüfen ob bei der Verletzung eine mögliche "Selbst- oder Fremdgefährdung" vorliegt, nicht nur bei der Verletzung, sondern auch im Verhalten der Person.
Welche Konsequenz man nun daraus zieht, muss man vor allem mit dem Patienten besprechen und vor sich selbst verantworten.
Ich betone: Mit dem Patienten besprechen.
Wenn man den Verdacht hat, das eine (Lebens)gefährliche Verletzung offensichtlich fremd-, oder in suizidaler Absicht verursacht worden ist, sollte man sich lieber schnellstmöglich eine rechtliche Beratung hinzuziehen und seine weiteren Schritte prüfen um nicht später wegen möglicher Beihilfe oder Verschleierung belangt zu werden.
Und bei schweren Verletzungen, bei denen ich mir nicht sicher sein kann, das dort alles in Wohlgefallen und gegenseitigem einvernehmen passiert ist, sollte man als Arzt viel Fingerspitzengefühl beweisen, um nicht später selbst vor dem Kadi zu landen.
Nur soviel zu dem Thema: "Das darf der Arzt eh nicht sagen..."