*******ark:
Bdsm wg- ein unmoralisches Angebot?
Hallo zusammen, ich habe kürzlich einen Beitrag im tv gesehen in dem ein Mann ein zimmer an Mädels in seiner Wohnung Angeboten hat wenn die Mädels im Gegenzug Sex mit ihm haben...
Da wurde sich tierisch drüber aufgeregt. Nun dachte ich mir... naja es sind ja alles erwachsene Personen die wissen worauf sie sich einlassen... hier in Stuttgart ist der Wohnungsmarkt auch Mega angespannt... Wenn man nun sagen würde, ich vergebe ein Zimmer an eine dominante Frau die auch nichts im Haushalt machen müsste oder ähnliches... wäre das verwerflich oder eine win win Situation?
Erst mal kann man vermieten an wen man möchte. Fast jeder Untermieter geht. Und dem Hauptvermieter ist es egal, ob dein Untermieter zur Miete finanziell oder in Naturalien beiträgt. (Hier könnte ja Hausarbeit und Pflege die Gegenleistung sein. Wird tatsächlich oft von Senioren angeboten: Taschengeld und ein Zimmer, um als Gegenleistung die Pflege rund um die Uhr zu bekommen. Ich meine gerade Pflege, nicht Sex.)
Soweit mal ganz allgemein.
Nun zu der Frage der Moral, der Verwerflichkeit und dem Zwang und der Verbindlichkeit, die aus einem solchen Geflecht entsteht.
Ich finde es ist für andere völlig egal, warum ich mit jemanden zusammen ziehe, das machen zwei miteinander aus. Bekannter ist wohl eher die Konstellation, dass "er/sie" bei dem Herrscherpaar ein Zimmer angeboten bekommt und für Haushalt, Kosten für Unterkunft und eben sexuelle Dienste zur Verfügung steht. Da schreit irgendwie keiner auf. Das ist völlig normal, dass solche Angebote gemacht werden.
Nun umgekehrt? Warum nicht?
Wobei ich mir komisch vorkäme, nur ein Zimmer offiziell zu haben... ich Würde ich in in den anderen Räumen als "nicht mein Reich, mein Domizil" fühlen? Vermute ich. Geht mir so spontan durch den Kopf.
Persönlich denke ich, machbar ist erst mal alles... Aber: für mich ist BDSM an Session oder aber an Gefühl, mindestens an Sympathie und Lust aufeinander gebunden. (Lust im Sinne von BDSM-Handlungen, nicht von GV.)
Also würde ich so ein Angebot nur annehmen, wenn ich zum einen auf Grund des Wohnungsmarktes wirklich verzweifelt wäre und wenn dann der Mann ein Mensch ist, mit dem ich mich ohnehin gerne auf BDSM einlassen wollen würde.
Beim Zusammen wohnen müsste man dann sehen, wie sich der Kontakt entwickelt. Die Vorgespräche müssten schon eine Weile sein. Man müsste sich kennen lernen und sehen, ob man die gleiche Vorstellung von BDSM und WG und Alltag hat. Ich glaube da müsste man schon sehr genau als Mann "testen" und "sortieren". Die Frage ist, ob und unter welchen Umständen eine dominante Frau das mit macht. Oder ob sie sich dann degradiert fühlen würde? Ob das Machtverhältnis nicht von Anfang an eine Schräglage hat und wie man dann damit umgeht???
Das erfordert verdammt viel Empathie und Fingerspitzengefühl. Und wenn man dann so weit ist, dann glaube ich, dann ist es schon der Weg in Richtung FLR? Es ist doch schon verdammt schwer Menschen für Beziehung zu finden... aber so etwas? Nicht einfach!
Käme darauf an:
Wie viel Machtgefälle?
Nur Session? (Wie oft und was?)
Wer bestimmt die Inhalte?
Was ist, wenn sie Männerbesuch hat?
Überlegung:
Aufnahme in den Mietvertrag: du könntest bei Trennung die Wohnung verlieren.
Nur Untermietvertrag? Auf jeden Fall sicherer.
Aber wie formuliert man das?
Vor allem geht so etwas Rechtssicher? Ich glaube nicht.
Mein Fazit:
Warum nicht, wenn man wirklich miteinander redet und die Grundbedingungen für beide Seiten klar sind. auch wenn es nicht rechtssicher ist, würde ich dennoch etwas schriftlich festhalten.
Ich würde es wohl aufbauen, wie wenn ich mit einem Sklaven über Beziehung und Ziele und Bedürfnisse rede... wenn man merkt, es soll mehr werden,... als das, was man bisher hat... oder wenn es anders werden soll...
Ein Versuch wäre es vielleicht wert. Wobei ich mich frage: ist es nur ein Versuch, oder sind mehrere Anläufe nötig. Wie wird man Untermieter los? Hmmm.. sollte man also tatsächlich befristen. und Klar vereinbaren, dass eine Weiterführung schriftlich festgehalten werden muss, da ansonsten der Vertrag ganz klar beendet ist und ein Auszug unumgänglich ist. (Ein befristeter Mietvertrag kann mit entsprechenden rechtsgültigen Klauseln tatsächlich so beendet werden, dass keine automatische Verlängerung eintritt. Ein Auszug ist also auch einklagbar.)