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Einvernehmliche BDSM-Praktiken - immer moralisch/ok?!

****an Mann
1.807 Beiträge
100% Zustimmung
Ich schliesse mich da an, exakt das sind auch meine Gedanken zu den angesprochenen Gesichtspunkten.
*****ucy Frau
439 Beiträge
@anima
****a37:

Meine eigene Meinung: Ich finde nicht, dass ich oder jemand anderes sich durch ein Einverständnis von seiner eigenen Verantwortung befreit.


Wenn ich deinen gesamten Text lese, bin ich der Auffassung, dass ich die Gesamte Zeit, größtenteils das vertreten habe, was du schreibst.

Bei der Meinung, welche ich von dir Zitiert habe, schaue ich aber noch ein wenig differenzierter drauf. Denn wer sagt mir denn, Dass jemand der trotz möglichem down oder ähnlichem Praktiken mit seiner/seinem Sub durchführt nicht Verantwortungsvoll handelt? Vielleicht sieht er Verantwortungsvolles Handeln einfach anders. Und selbst wenn er garnicht Verantwortungsvoll handelt, sondern nur seine Bedürfnisse befriedigt... tja das ist nicht gut, aber auch nicht Verboten...

Was mir aber hier vorenthalten wird ist, was wird denn gemacht, wenn ich eine solche (wie hier in Beispielen erwähnten) Konstellation sehe?

Anders gefragt... Da ja Fragen hier beliebt sind *g* Wenn zwei Menschen im Einvernehmen etwas ausleben, was nicht den eigenen Vorstellungen entspricht... Ist es dann okay den stärkeren klareren Part mit der Mistgabel davon zu jagen? Und den augenscheinlich schwächeren Part auf Teufel komm raus vor sich selbst zu schützen?

Wie ich in der Situation handeln würde habe ich mehrfach geschrieben... Die Antwort sind mir aber so gut wie alle, denen ein Einvernehmen nicht reicht schuldig geblieben....
******ung Mann
6.395 Beiträge
****a37:
Verschiedene Richter können auch zu verschiedenen Urteilen gelangen.
Ist richtig - aber mit der Ansicht kann man auch sagen:
"Ist ja nicht schlimm das der Nachbar wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde - ich schick trotzdem meine Kinder zu ihm zum spielen rüber."
Oder nicht?
Immerhin...wäre er bei einem anderem Richter ja freigesprochen worden...

****a37:
Nicht jeder ist z.B. mir 18 Jahren auf den gleichen Entwicklungsstand
Deshalb wird eben auch beim Jugendstrafrecht ein 18 - 20 jähriger geprüft, ob er noch für Jugendstrafrecht in Frage kommt oder nicht...

Aber im Sinne der Aussage - KANN damit mir ein ab-18-jähriger-Mensch gemeint sein, der sich tatsächlichem allem bewusst und damit auch nicht eingeschränkt ist...WÄRE er eingeschränkt, dann würde der Bereich - der von ALLEN angesprochen wurde die sagen "Das reicht" (mal auf die eine, mal auf die andere Art):
"...körperlich und geistig dazu in der Lage..."
nicht zutreffen, womit das Einvernehmen dann hinfällig wäre...

Es hat NIEMAND gesagt:
"Es reicht, 18 zu sein ODER das Einvernehmen zu haben."
Es waren IMMER UND-Bedingungen...in Excel ausgedrückt:
=WENN(UND(V1=>=18;V2="körperlich und geistig dazu in der Lage ein Einverständnis zu geben";V3="Alle Handlungen erfolgten innerhalb des Rahmens dieses Einverständnisses");P1="OK";P1="Nicht OK")

Um ein Einvernehmen erreichen zu können sind nun mal gewisse Voraussetzungen nötig...unter anderem eben das Alter UND körperliche und geistige Fähigkeit dazu...
****a37:
Wenn wir jetzt eine Person hätten (ob jetzt Psychopath oder einfach eine egozentrische auf die eigene Bedürfnisbefriedigung fokussierte Person), der sich eine labile Person mit anpassender abhängiger Persönlichkeitsstruktur sucht und diese dann durch ihre emotionale Abhängigkeit allem zustimmt, was dieser von ihr für sich wünscht, dann hätten wir an sich eine Einvernehmlichkeit.
Deshalb sage ich einfach mal:
Hier sind nicht alle Voraussetzungen dafür gegeben...
Denn es wurde eine bestimmte Person mit bestimmten psychischen Einschränkungen GESUCHT und DANN wurde eine emotionale Abhängigkeit BEWUSST erzeugt - und das wiederum macht ein Einvernehmen bestenfalls zu einem scheinbarem Einvernehmen, weil die andere Person - WEGEN der Abhängigkeit - gar nicht dazu in der Lage war (geistig und körperlich) dieses Einvernehmen zu geben...
"Hier - ich mach dich jetzt abhängig von Heroin und dann nehm ichs dir, es sei denn und bläst mir einen, dann bekommst dus wieder."

SOLANGE Einvernehmen vorliegt ist - wie schon gesagt wurde, ziemlich oft sogar von ziemlich vielen Teilnehmern - es ok...aber ein einfaches:
"Klar - mach."
ist halt eben nicht zwingend ein Einvernehmen...es KANN eins sein - MUSS es aber nicht.

Einvernehmen ist halt dann nicht mehr möglich, wenn der eine der beiden das Gefühl hat ZU MÜSSEN - aus welchem Grund auch immer (damit ist nicht gemeint: "Du musst mir die Füße massieren Sub.", das sollte bitte klar sein...) - und ohne das Einvernehmen (wobei ich wieder Metakonsens u.ä. mit einbeziehe in dieses Wort) ist es eben nicht mehr OK...aber die Frage des TE war ja nicht:
"Wann ist es NICHT MEHR ok?"
sondern:
"Ist es IMMER ok, wenn alle Beteiligten volljährig sind und ein Einvernehmen besteht?"
Und meine Antwort darauf ist noch immer:
"Ja - aus bereits genannten Gründen."
******lia Frau
454 Beiträge
@lil_lucy
Ich dachte auch nie, dass wir gegeneinander argumentieren. Ich denke wir haben das Pferd in vielfacher Hinsicht von der entgegengesetzten Seite aufgezäumt.

Du hattest mehr den Fokus auf dem Recht auf Destruktivität und der Selbstbestimmung des „vermeintlich schwächeren“ Parts. Ich hatte den Blick mehr auf den handelnden Part. In dem Sinne, dass für mich ein Einverständnis (+ Volljährigkeit + fehlender richterlicher Beschluss) nicht ausreicht um jemanden aus der Verantwortung für sein Handeln zu entlassen.


Laufe ich nun mit der Mistgabel herum um alles was nicht meinen Vorstellungen entspricht gen Scheiterhaufen zu jagen und zu verbrennen? Wohl kaum!


Ich denke, dass Du Deine Position immer aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten formuliert hattest und ich hatte meine Gedanken etwas mehr in den Bereich gesponnen, dass sich ein emotional beteiligter Dritter dieser Situation stellen muss.

Ich habe in meinem Job viel mit Menschen zu tun, die selbstzerstörerisch handeln, von Zeit zu Zeit endet das bei dem ein oder anderen auch tödlich. Ja, ein jeder hat das Recht so zu leben oder auch sein Leben zu zerstören, wie es ihm beliebt. Das zu ertragen ist für Familienangehörigen und sonstige liebende Personen meist weitaus schwieriger als für den Betroffenen selbst.

Es gibt auch kein Patentrezept, wie man sich in einer entsprechenden Situation verhalten sollte. Und erst recht nicht was zum erwünschten Ziel führt. Selbst eine richterlich angeordnete Zwangsbehandlung kann unterschiedliche Folgen haben, bei einem wirkt´s, beim anderen führt es zu massiven Vertrauensverlust und Verstärkung der Problematik.


Also das allgemein, auf das Thema konkret bezogen habe ich für mich dann auch eher extremere Beispiele durchdacht:

Z.B. die (hier konstruierte) Situation: meine 18 jährige Tochter begibt sich in eine emotionale Abhängigkeit zu jemanden der auf verantwortungslose Weise extreme und auch potentiell(lebens-)gefährliche Praktiken an ihr ausübt. Sie ist volljährig, rechtlich in Ihren Entscheidungen nicht eingeschränkt und willigt in dessen Handlungen ein. Sachlich gesehen muss ich das akzeptieren, viel Handlungsspielraum bleibt mir im gesetzlichen Rahmen auch nicht. Ich kann mit den Beteiligten reden, ich kann hoffen und wenn etwas schiefläuft kann ich mich fragen ob ich ihn nicht doch hätte mit der Mistgabel aufspießen können. Das ist halt eine schwierige Situation, die mir hoffentlich erspart bleibt.

Grundsätzlich bin ich vom Typ her eben nicht der „Weggucker“ sondern jemand der hingeht und vielleicht auch konfrontiert. Das muss eben nicht mit dem erhobenen Zeigefinger sein, sondern dass man die Situation, wie man sie erlebt klar und deutlich anspricht. Die gleiche Handlung kann hier natürlich unterschiedlich wahrgenommen werden. Als Einmischung oder gar Diskriminierung, oder auch als Fürsorge und Anstoß sich mit etwas auseinander zu setzen und sich weiter zu entwickeln. Das liegt dann nochmal bei jedem Einzelnen was er daraus macht.


Wie „man“ handeln soll, was der richtige Weg ist. Das kann man nicht pauschal sagen. Das einziges was ich hier in dem Zusammenhang für mich definiert hatte und was für mich Allgemeingültigkeit behält, dass eine Einverständniserklärung von meinem Gegenüber mich selbst nicht von meiner eigenen Verantwortung für mein Handeln befreit.

Was ist nun verantwortungsvolles Handeln? Gibt es sicherlich auch so viele Definitionen wie es Menschen gibt. Meine Aussage war eben diese, dass man sich nicht aus seiner eigenen Verantwortung durch die Einverständniserklärung des Partners „freikaufen“ kann.

Zu allem anderen kann und will ich keine pauschalen Aussagen treffen. Da muss ich mich der gegebenen Person und Situation stellen und dann eine Entscheidung treffen.
******lia Frau
454 Beiträge
@Forderung
Anima37:
Verschiedene Richter können auch zu verschiedenen Urteilen gelangen.
Ist richtig - aber mit der Ansicht kann man auch sagen:
"Ist ja nicht schlimm das der Nachbar wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde - ich schick trotzdem meine Kinder zu ihm zum spielen rüber."
Oder nicht?
Immerhin...wäre er bei einem anderem Richter ja freigesprochen worden...
Ich verstehe jetzt ehrlich nicht, was Du mir damit sagen willst. Mir ging es hier darum, dass mir pauschale Aussagen nicht ausreichen. Ab 18 Jahre….Wenn eine Richter beschlossen hat dann/ Wenn kein Richter beschlossen hat dann nicht… Sondern dass die Person und Situation individuell betrachtet werden muss. Ich kann bei Dieser Passage keinen Bezug zu dem was ich gesagt habe ziehen. Was verstehe ich gerade nicht?



Zum Rest:

"Ist es IMMER ok, wenn alle Beteiligten volljährig sind und ein Einvernehmen besteht?"
Und meine Antwort darauf ist noch immer:
"Ja - aus bereits genannten Gründen."

Ja gut, du hast aber in dem Zusammenhang das Wort Einvernehmen für Dich selbst nochmal speziell definiert.

Um ein Einvernehmen erreichen zu können sind nun mal gewisse Voraussetzungen nötig...unter anderem eben das Alter UND körperliche und geistige Fähigkeit dazu...
und das wiederum macht ein Einvernehmen bestenfalls zu einem scheinbarem Einvernehmen, weil die andere Person - WEGEN der Abhängigkeit - gar nicht dazu in der Lage war (geistig und körperlich) dieses Einvernehmen zu geben...

Aber wer definiert nun wann man körperlich und geistig dazu in der Lage ein Einvernehmen erreichen zu können?
Und was ist wenn eine emotionale Abhängigkeit nicht bewusst gefördert wurde aber besteht. Ist das wieder was anderes?


Du gibst hier als Antwort ein IMMER, schränkst es dann aber doch mit Deiner persönlichen Wertung und der Definition vom Begriff des Einvernehmens ein.


Ich glaube schon, dass dies der Meinung von anderem hier widerspricht. Da kann man sich dann die gleiche Frage stellen wie bei den psychisch Erkrankten. Kann man einer labile emotional abhängigen Persönlichkeit das Recht absprechen eine Einverständniserklärung auszusprechen? Und wer definiert das? Ein Richter? Oder Du selbst?


Sicherlich wirst Du nach Deinen Werten entsprechend handeln und wenn DU meinst, dass Dein Gegenüber körperlich und geistig nicht in der Lage ist Deine Konsequenzen ziehen. Ich kann Deine Meinung gut und gerne so da stehen lassen.


Ich habe hier nur gemeint, dass wenn zwei Personen zu etwas ja sagen niemand aus seiner eigenen Verantwortung entlassen wird.



Und für meine Entscheidungsfindung werde ich sicherlich nicht nur ein paar Argumente in eine Excel-Zelle geben und dann auf das Ergebnis vertrauen. Da gehört für mich ein bisschen mehr dazu. Aber so wie ich Dich verstehe, für Dich auch.
******667 Mann
343 Beiträge
Nette Diskussion.
Ich empfehle jedem der sich Beteiligt hat, gemeinsam mit den anderen, das Musical Tanz der Vampiere anzusehen. Da findet ihr alle eure Positionen und beschriebenen Charaktere wieder *g* für jeden wird eine Figur zum Identifizieren dabei sein. Und danach wird einer trinken gegangen *wein*

Crowly
******ung Mann
6.395 Beiträge
****a37:
Du gibst hier als Antwort ein IMMER, schränkst es dann aber doch mit Deiner persönlichen Wertung und der Definition vom Begriff des Einvernehmens ein.
Tu ich nicht...
Warum denn?
Die Frage ist NICHT:
"Ist es immer ok wenn zwei das machen?"
sondern:
"Ist es immer ok, wenn zwei IM EINVERNEHMEN handeln."
Ich schränke hier also meine Antwort nicht ein...wie kommst du darauf?
Ich sage doch ganz klipp und klar:
"Ja - wenn zwei IM EINVERNEHMEN handeln dann ist es immer ok."
Damit beantworte ich doch nix anderes als die Frage...

****a37:
Und was ist wenn eine emotionale Abhängigkeit nicht bewusst gefördert wurde aber besteht. Ist das wieder was anderes?
Klar ist das was anderes als in dem geschilderten Beispiel - das ich lediglich von dir übernommen habe...
Der Unterschied dabei ist doch offensichtlich:
In dem von dir dargestelltem Fall ist die emotionale Abhängigkeit forciert worden...und damit dem "Psychopathen" bewusst...wodurch das Einvernehmen eben hinfällig ist.
Im anderen Fall - nachdem du dein Beispiel jetzt umkonstruierst (was durchaus legitim ist) - ist es natürlich was anderes...denn hier weiß ja keiner um diese Abhängigkeit, weshalb sie auch nicht bewusst ausgenutzt werden kann.
Im Ergebnis wird sich daran nix ändern - denn auch hier ist das Einvernehmen eben hinfällig, wodurch die Aktionen eben nicht mehr ok sind...womit diese Konstellation aber eben wieder aus der Fragestellung des TE raus fällt...denn nochmal:
Die Fragestellung ist klar:
"Ist es immer ok solange im Einvernehmen gehandelt und die Beteiligten 18+ sind?"
JEDE Konstellation, in der wenigstens einer der beiden Punkte nicht mehr gegeben ist - entfällt aus der Fragestellung.
(Sorry - der TE beklagt sich darüber, hier und andernorts, dass man "nicht beim Thema bleibe", dann BLEIBEN wir eben beim Thema...
Und das Thema schließt nun mal ALLES aus, was nicht das nötige Alter oder das nötige Einvernehmen beinhaltet...
JEDES Beispiel, dass sagt:
"Einer der beiden ist labil und weiß nicht was er tut...."
fällt damit aus...weil da kein Einvernehmen vorliegen KANN...

****a37:
Ich habe hier nur gemeint, dass wenn zwei Personen zu etwas ja sagen niemand aus seiner eigenen Verantwortung entlassen wird.
Das hat NIEMAND behauptet...mit keinem einzigen Wort in keinem einzigem Beitrag...
Wenn du das irgendwo raus gelesen hast - dann würde mich echt interessieren aus welchem Beitrag...denn ich hab das nirgends gelesen...
Im Gegenteil - jeder hat gesagt:
"Jeder hat seine Verantwortung für sich selbst."
Am ehesten hat noch der TE das bestritten, weil ihm das ja zu billig ist...

****a37:
Aber wer definiert nun wann man körperlich und geistig dazu in der Lage ein Einvernehmen erreichen zu können?
Das ist doch rein Situationsabhängig - und im Zweifel(!) immer ein Arzt und/oder Gericht...
Die Krux an der Sache ist eher die, dass es seltenst vorher festgestellt werden kann - sondern es meistens erst im Nachhinein passiert...
******lia Frau
454 Beiträge
@Forderung
Die Frage der Einschränkung Deiner Aussage sehe ich in dem, wie Du für Dich den Begriff Einvernehmen definierst.

Man könnte Einvernehmen wie bei einem Vertrag definieren als übereinstimmende Willenserklärung zweier Personen zu einer Sache.

Du definierst das aber scheinbar anders:
Forderung
JEDES Beispiel, dass sagt:
"Einer der beiden ist labil und weiß nicht was er tut...."
fällt damit aus...weil da kein Einvernehmen vorliegen KANN...

Nun ist aber die Frage ob dann das Einvernehmen laut Deiner Definition erst nicht vorliegt, wenn ein Richter jemanden dahingehend beurteilt, oder ob es sich aus der Situation heraus ergibt.
Ich sagte ja immer nur gesagt, dass mir das mit Richterspruch oder 18 Jahre zu pauschal wäre und es einer individuellen Betrachtung bedarf.


Nun wird sicherlich nicht zu jeder Situation ein richterliches Verfahren eingeleitet werden. Mir ging es darum, dass sich niemand rein durch eine Einverständniserklärung einer anderen Person von seiner Verantwortung für sein eigenes Handeln freikaufen kann.
eben bezogen auf die Frage:
Einvernehmliche BDSM Praktiken- immer moralisch/okay?

Dabei definiere ich das Wort Einverständnis glaube ich anders als Du. Alleine dadurch dass eine Person labil ist und seine Zusage nicht vollumfänglich abschätzen kann/will kann dieser trotzdem ein Einverständnis artikulieren, dachte ich zumindest.


Ich habe hier in der Diskussion zwei Aussagen getroffen:
1.) Einverständnis des anderen entbindet mich nicht von meiner eigenen Verantwortung
2.)Volljährigkeit oder fehlender Richterspruch wären für mich nicht die einzigen Kriterien für eine Entscheidung zu dieser Frage

Bei Punkt 2 habe ich es so verstanden, dass es für einige als Grundlage herangezogen wird. Zu Punkt 1 habe ich hier nichts gegenteiliges gelesen. Das habe ich auch nie behauptet. Auch habe ich hier niemanden persönlich unterstellt verantwortungslos zu handeln.


Aber selbst wenn jemand eine Abhängigkeit jetzt nicht gezielt fördert, diese jedoch besteht und die labile und abhängige Situation erkannt wird, dann sehe ich es schon als moralische Verantwortung des „ vermeintlich Stärkeren“ dementsprechend fürsorglich zu handeln. Ich rede hier von der eigenen Verantwortung in der Situation und nicht, dass ich am Rand stehe und dann mit der Mistgabel dort hinein pieke.

Ich habe die Frage im Eingangsposting als Frage für die moralische Verantwortung verstanden für unser Handeln. Ich bin auch kein Freund von „Glaube, Sitte, Moral“, erhobene Zeigefinger & Co. Ich habe hier nur meine eigene Antwort nach meinem eigenen Werteempfinden zu der Frage geäußert.

Ob jetzt BDSM oder nicht, ich meine nur dass uns ein Einverständnis alleine nicht von unserer eigenen Verantwortung befreit. Und dass es auch Menschen in der weiten Welt gibt, die wissentlich anders handeln ist uns wohl auch allen klar.


In jeder Diskussion wird es schwierig, wenn es um Moral gehen soll. Hierzu gibt es keine absoluten Aussagen.

Ich denke, dass hier in der Diskussion vieles schwierig wird, weil die Frage von entgegengesetzten Seiten betrachtet wird, von verschiedenen Situationen ausgegangen wird und Begriffe unterschiedlich definiert werden.


Forderung und lil_lucy: Ich kann Eure Meinung gut und gerne so stehen lassen, wie sie da steht. Ich habe hier meine Aussage getroffen, wie ich dazu stehe und da sind wir gar nicht so weit auseinander. Ich halte auch durchaus andere Meinungen für legitim. Bei Fragen der Moral wird es kaum eine Allgemeingültigkeit geben.

Das ist doch rein Situationsabhängig
hab ich ja die ganze Zeit gemeint
******lia Frau
454 Beiträge
So, bin jetzt erstmal in die Sonne *undwech*
Es dürfen auch die anderen wieder *zwinker*
******ung Mann
6.395 Beiträge
****a37:
Man könnte Einvernehmen wie bei einem Vertrag definieren als übereinstimmende Willenserklärung zweier Personen zu einer Sache.
Und wo genau unterscheidet sich das dann von meiner Definition?
Diese "übereinstimmende Willenserklärung zweier Personen" im Vertrag - wird ja EBENFALLS hinfällig, wenn einer der beiden zum Zeitpunkt der Willenserklärung nicht dazu in der Lage war - ob das vorher bekannt war oder später festgestellt wird - sie abzugeben...
Wir reden hier - ICH zumindest - ziemlich klar die ganze Zeit von Menschen, die dazu in der Lage sind, einen rechtskräftigen Vertrag bindend zu schließen...
Das hat erstmal nichts mit:
****a37:
Alleine dadurch dass eine Person labil ist und seine Zusage nicht vollumfänglich abschätzen kann/will kann dieser trotzdem ein Einverständnis artikulieren, dachte ich zumindest.
zu tun...

Es ist ein Unterschied, ob man etwas ARTIKULIEREN KANN oder ob etwas bindend und rechtlich i.O. ist...
Jedes Kind kann sagen:
"Ich bin damit einverstanden, dass du mich schlägst."
Das IST eine Einverständniserklärung.
Sie WURDE auch artikuliert...
Aber...das hat ja nix mit dem zu tun was ich sage...
Es geht nicht darum, dass man es artikulieren KANN - sondern darum, das man WEIẞ was es bedeutet wenn man es artikuliert...hinzu kommt, dass ein Einvernehmen auf mehr als auf die reine Aussprache des Einvernehmens zu Stande kommen kann...(Metakonsens z.B.)
das " immer " stört mich....auch jetzt noch

und ich kann fast nix abstrakt klären....das geschieht in der " aktion " selbst ...

ich erhalte reaktion / en auf meine Handlungen und weil ich die den Reaktionen anpasse, in der Intensität steigere um zu erfahren wohin das führt ( als Beispiel dafür das das immer plötzlich keine Geltung mehr hat, weil der Bogen gerade überspannt ist, die Einvernehmichkeit sich soben aufgelöst hat ) wenn ich offen bar zu weit gehe .

bleibe ich jedoch innerhalb der zugelassenen Grenzen wird die Einvernehmlichkeit nicht aufgehoben und
mir macht das ggf nur noch wenig Freude, weil die Entwicklung nicht möglich scheint.

Es besteht zwar moralisch keine Einwendung, die Praktik selbst ist aber für mich nicht mehr ok ...

nur mal so als möglichkeit eine andere sichtweise auf das " Thema " zu bekommen..

mir ist das allles viel zu ab strakt ..wenn würde wollte könnte eventuell nie doch immer nix oder was
sein oder nicht sein mit wem
******lia Frau
454 Beiträge
@Forderung
Okay. Dann habe ich vielleicht blöd formuliert. Für mich liegt ein Einvernehmen vor, wenn beide Parteien den gleichen Willen erklären unabhängig davon ob jemand anderes einer Partei entsprechende geistige Fähigkeiten abspricht. Einvernehmen = z.B. ja + ja oder nein + nein.

Du meintest hingegen
Um ein Einvernehmen erreichen zu können sind nun mal gewisse Voraussetzungen nötig...unter anderem eben das Alter UND körperliche und geistige Fähigkeit dazu...

So kannst Du das natürlich für Dich definieren, dann erhält ergo Deine Antwort auf die Frage einen anderen Sinn, als mit meiner Definition von Einvernehmen. Wer jetzt richtig definiert ist ja egal, nur werden unsere Antworten dadurch auch unterschiedlichgedeutet und verstanden werden müssen.



Forderung
JEDES Beispiel, dass sagt:
"Einer der beiden ist labil und weiß nicht was er tut...."
fällt damit aus...weil da kein Einvernehmen vorliegen KANN...

Zwischen -Person ist labil und kann sein Handeln nicht richtig einschätzen- und Person wird per Gericht (in voller Konsequenz- hier gibt es auch Abstufungen) die Fähigkeit abgesprochen eigene Entscheidungen für sich treffen zu dürfen, gibt es eine weite Spanne.

Ich meinte halt, dass für MICH Alter und richterliche Entscheidung ein wichtiges Indiz sind, aber nicht ausreichen für meine Entscheidungsfindung.


Ein einfaches Beispiel hierzu:
In Deutschland gilt eine bestimmte Promillegrenze, ab der man als fahruntüchtig gilt. Das Gesetz muss natürlich einen bestimmten Wert festsetzen. Der gleiche Wert wirkt aber auf jede Person anders je nach Gewicht, Geschlecht, Gewöhnung… und Tagesverfassung. Der gesetzliche Wert sagt jetzt also nur eingeschränkt etwas über das Ausmaß der Fahrtüchtigkeit aus.

Es gibt nun kein Gesetz welches eine Promillegrenze für das Ausüben von BDSM-Praktiken festlegt.
Ich lege für mich selbst und meine Spielpartner eine 0 ‰ Grenze fest. Ist jemand nach einem Glas Wein nicht mehr zurechnungsfähig?- Wahrscheinlich doch. Könnte ich festlegen ab welchem Wert jemand nicht mehr als zurechnungsfähig gilt. Kann ich nicht. Ich lege diese Grenze nach meinem eigenen Empfinden fest.
Das Gesetz gibt uns hier keinen Wert vor. Wenn jetzt Top aber klar sehen kann dass Sub „von Sinnen“ ist halte ich es für angebracht, dass er dementsprechend handelt.

Ich will hier natürlich niemanden auf die Füße treten und psychische Erkrankungen und Labilität mit Trunkenheit gleichsetzen. Es war nur ein anschauliches Beispiel dafür, dass das Gesetz doch nicht den absoluten Rahmen gibt, sondern manchmal einfach nur gesunder Menschenverstand gefragt ist.


Und man kann natürlich jedem seinen Unfug, Destruktivität und Risikobereitschaft zugestehen. Wenn jetzt nun jemand (in dem Bsp. Der Top) ganz klar erkennt, dass seine Handlungen eklatant zum persönlichen Nachteil der Sub führen, sehe ich ihn schon in der moralischen Verantwortung, (trotz ihrer Einwilligung). Die Verantwortung liegt natürlich grundsätzlich immer bei beiden Personen, aber nun ist sie mal etwas eingeschränkt und er bei klaren Verstand in dem Moment.


Die Verantwortung für sein eigenes Handeln (Einverständnis hin oder her) ist was ich schon in meinem ersten Beitrag für mich als Antwort auf die Überschrift vom Eingangsposting geschrieben habe. In der Folge ging es mir nur noch darum, dass mir es nicht ausreicht sich auf Volljährigkeit, Arzt- oder Richterspruch zu berufen, sondern wenn es denn möglich ist auf den gesunden Menschenverstand.

Das ist meine Antwort auf die gestellte Frage, so wie ich sie verstanden habe. Ich habe wohl von Anfang an Fragen und Antworten etwas anders gelesen als andere hier. Das merke ich ja und dies ist nicht unüblich im schriftlichen Austausch von sich fremden Personen. Vielleicht liegt auch hier das Verständigungsproblem. Noch mehr kann ich hierzu nun eigentlich nicht sagen und jeder darf natürlich eine abweichende oder die gleiche Meinung haben. Ich glaube, ich habe für mich genug zu diesem Thema gesagt. *puh*
******667 Mann
343 Beiträge
Man kann hier natürlich weiter diskutieren ohne zu akzeptieren, dass man eigentlich vom selben redet ohne zu erkennen dass kleine abweichungen die Regel bestätigen... oder man kann singen:

"wir trinken Blut wir haben null MORAL, was aus dieser Welt wird ist uns scheiß egal"

LG
****wel Mann
317 Beiträge
Anwendungsfall
Mir kommen solche Fragen an konkreten Beispielen. Obwohl mich BB reizt - nicht alles dabei. Es gibt Frauen, die es mögen, Nadeln durch Männereier zu stechen. Das ist eine typische Frauen-Idee, ihr Reiz.

Das wäre ein konkreter Anwendungsfall für die TE-Frage.

Angenommen, den Mann reizt die Idee auch: ist die Anwendung dann richtig, weil sie gemeinsam beschlossen wurde?

Würde eine komplizierte Diskussion. Gereinigte Nadeln, Schäden unwägbar aber auch nicht bestreitbar. Vergleich mit anderen Praktiken, die anders sind, wo es aber vergleichbar sein könnte.
Suche in Foren, wo Angaben echt sein könnten oder auch nur Kopfkino. Oder nicht langfristiger Rückblick, wo Überraschungen noch kommen könnten.

Am Ende muß mindestens einer entscheiden, ob es für ihn paßt oder nicht.
Ich würde gleich nein sagen. Ohne spezielle Argumente pro/contra. Bei anderen könnte es anders sein. Würde ich gefragt, wäre es Abraten. Solche Grenzen wird jeder haben und kennen. Man ist sich da auch ganz sicher, ohne irgendeine Neugier an der Idee.

Ich denke schon: am Ende ist es Verabredungssache. Und als zweiseitige subjektive Entscheidung bleibt die Möglichkeit zum Irrtum. Man war sich einig, etwas auszuprobieren und die Folgen sind vielleicht doch überraschend und nicht wie erwartet und gewollt.
Ein mehr als schlecht gewähltes Beispiel lieber glenwel.
Denn keine Frau/FemDom die noch halbwegs bei Verstand ist und auch nur den Hauch einer Ahnung von der Praktik "Nadeln" besitzt, würde Nadeln DURCH Männereier stechen!
Aus meiner Erfahrung im gewerblichen Bereich kann ich nur sagen: DAS ist eine typische Männerphantasie, reines Kopfkino!
Und hat mit der Realität nicht das mindeste zu tun.
Nadeln werden durch die Haut am Hodensack geschoben. Und wer es unverantwortlich und hardcore mag, wird sie vielleicht noch durch die lockeren (Haut-)Falten des Hodensacks schieben, doch niemals durch die Hoden selbst. Die Schäden, die dadurch entstehen könnten wären ja überhaupt nicht absehbar! Denn auch die Hoden zählen zu den Organen. Und niemand würde auf die Idee kommen Leber, Nieren oder Herz mal eben zu durchstechen.
Auch bei Beispielen sollte man doch etwas auf dem Teppich bleiben und nicht wirre Phantasien wählen m.E.
Einvernehmliche BDSM-Praktiken - immer moralisch/ok?!
Mit der Entscheidung BDSM als Facette unserer Sexualität, selbstbestimmt und eigenverantwortlich auszuleben, haben wir auch bewusst die kulturell geprägten Moralvorstellungen der Gesellschaft zur Sexualität verlassen und durch unser eigenes Wertesystem ersetzt – welches sich irgendwo zwischen SSC und RACK befindet.

Es ist unser individuelles moralisches Verhaltensmodell für Handlungen und Spiele im BDSM-Kontext.

Betrachte wir das Ganze durch die Brille der normativen Moralvorstellung unserer Mitmenschen, können wir, mit unseren angelesenen (gefährlichen) Halbwissen, uns jede beliebige psychologische „Störung“ selbst diagnostizieren – Zeitvertreib wir einen verregneten Wochentag.

Und die Moral der Geschichte ist, wir wollen nicht über unseren Kink diskutieren müssen – leben das aus was uns Spaß macht *ja*
****an Mann
1.807 Beiträge
Ok, schlechtes Beispiel hin oder her
*******teel:
Ein mehr als schlecht gewähltes Beispiel lieber glenwel.
Denn keine Frau/FemDom die noch halbwegs bei Verstand ist und auch nur den Hauch einer Ahnung von der Praktik "Nadeln" besitzt, würde Nadeln DURCH Männereier stechen!

Wenn FemDom und MaleSub das beide geil und toll finden und in gegenseitigem Einvernehmen handeln, dann wäre dagegen doch nix einzuwenden - so verstehe ich ja den Tenor im Thread. Hajo ist ja z.B. der Ansicht die Erfüllung der Wünsche von Sub zeugt von Wertschätzung durch den Dom...

Was Du schreibst, ist doch jetzt aber genau das, was der TE, Anima, ich und noch der ein oder andere vertreten: FemDom ist halbwegs bei Verstand (also "klarer im Kopf") und obwohl sie das vielleicht auch kicken würde, übernimmt sie Verantwortung für Sub und unterlässt es.

Oder verstehe ich da gerade etwas falsch?
******978 Mann
3.875 Beiträge
soso...schon 22 Seiten...
ist ja super *zwinker*
****an Mann
1.807 Beiträge
****an:

Wenn FemDom und MaleSub das beide geil und toll finden und in gegenseitigem Einvernehmen handeln, dann wäre dagegen doch nix einzuwenden - so verstehe ich ja den Tenor im Thread. Hajo ist ja z.B. der Ansicht die Erfüllung der Wünsche von Sub zeugt von Wertschätzung durch den Dom...

Mistgedächtnis .. meinte natürlich Hardy und nicht Hajo (sollte ein Hajo im Thread anwesend sein - Tschuldigung) *tuete*
@****an: ich bin auf den Beitrag von glenwel nur eingegangen, falls hier Anfänger mitlesen. Um zu erklären, was bei dem Beispiel "falsch" läuft.

Denn ansonsten war der Beitrag m.E. OT.
Es geht hier um Einschränkungen der Psyche von Spielenden nicht um lebensgefährliche Praktiken, bei denen jeder eingreifen würde.

Es wäre schön, wenn Vermischungen solcher Art nicht nur unterbleiben könnten, sondern auch erkannt werden würden!
****an Mann
1.807 Beiträge
*******teel:

Es geht hier um Einschränkungen der Psyche von Spielenden nicht um lebensgefährliche Praktiken, bei denen jeder eingreifen würde.

Ok, verstanden. Aber "Lebensgefährlich" ist auch ein dehnbarer Begriff. Kann eine Beeinträchtigung der Psyche nicht auch lebensgefährlich werden? Das Problem ist hier sicherlich, dass ein "lebensgefährlich" bei körperlichen Gesichtspunkten sicherlich deutlich leichter zu erkennen ist als bei psychischen ...



Beitrag gekürzt. Der entfernte Teil gab den Inhalt einer CM samt eigener Erwiderung wieder. CM Inhalte zu veröffentlichen ist im Joyclub verboten, unterlasse das bitte in Zukunft.

HAL
Mod


****an Mann
1.807 Beiträge
******ung:

Es geht nicht darum, dass man es artikulieren KANN - sondern darum, das man WEIẞ was es bedeutet wenn man es artikuliert...hinzu kommt, dass ein Einvernehmen auf mehr als auf die reine Aussprache des Einvernehmens zu Stande kommen kann...(Metakonsens z.B.)

Das ist ein guter Einwurf. Woher weiß Top, dass Sub weiß was ihr artikulierter Wunsch bedeutet?
**********97076 Frau
8.727 Beiträge
****an:
Forderung:
Es geht nicht darum, dass man es artikulieren KANN - sondern darum, das man WEIẞ was es bedeutet wenn man es artikuliert...hinzu kommt, dass ein Einvernehmen auf mehr als auf die reine Aussprache des Einvernehmens zu Stande kommen kann...(Metakonsens z.B.)
Das ist ein guter Einwurf. Woher weiß Top, dass Sub weiß was ihr artikulierter Wunsch bedeutet?

Top wird das nie wissen, er/sie kann meiner Meinung nach nur anhand bereits gemachter Erfahrungen mit eben jenem/jener Sub einschätzen, vermuten oder Rückschlüsse ziehen. Wissen würde hier bedeuten, dass Tip Gedanken lesen könnte oder Methoden hätte, in den Kopf von Sub zu schauen.

Und auch dann besteht die Gefahr, dass Sub glaubt zu wissen, was der Wunsch bedeutet und welche Konsequenzen er nach sich zieht und dieses vermeintliche Wissen so überzeugend darlegt, dass Dom ein nicht korrektes Bild vermittelt wird.

Ich glaube, es geht bei egal welchen Praktiken und der Einvernehmlichkeit darüber immer und zuerst einmal darum, dass beide Partner sich die Zeit nehmen, um sich gegenseitig kennenzulernen. Je mehr positive Erfahrung zwei Menschen miteinander gemacht haben, desto mehr können Sie sich gegenseitig vertrauen und sich gegenseitig einschätzen. Und damit auch die Verpflichtung übernehmen, füreinander Verantwortung zu übernehmen ohne die Eigenverantwortung zu vergessen.
****000 Mann
18.931 Beiträge
Gruppen-Mod 
Da dieser Thread ja offenbar nur noch Beleidigungen (mittlerweile gelöscht) hervorbringt, mache ich ihn zu

HAL
Mod
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