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Intime Fotos nach Ende der Beziehung

*****316 Frau
99 Beiträge
Themenersteller 
Intime Fotos nach Ende der Beziehung
Hallo zusammen,
wie ihr meinem Profil entnehmen könnt bin ich mit Gesichtsfotos zunächst mal sehr vorsichtig.
Ich wohne in einem Dorf, in dem mich viele Menschen kennen und habe ein minderjähriges Kind, auf das ich mit allem was ich tue Rücksicht nehme.

Während der letzten Beziehung, die intensiv und vertrauensvoll war, sind aber eine ganze Reihe von sehr intimen Aufnahmen entstanden. Die Beziehung ist inzwischen aufgelöst und ich habe die Herausgabe der Fotos, eine Löschungsverpflichtung und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zur Veröffentlichung gefordert.
Natürlich ist mir klar, dass es sich dabei mehr um eine moralische Verpflichtung handelt und ich weder kontrollieren noch sicher sein kann, dass er alle Fotos gelöscht hat.

Soweit die Theorie ... in der Praxis verweigert er die Herausgabe mit Hinweis auf sein ideeles Eigentum als Fotograf und an Löschung oder dergleichen ist überhaupt nicht zu denken.
Er verweist auf sein mündliches Versprechen, die Fotos vertraulich zu behandeln.
(Warum will er sie eigentlich behalten, wenn er mich gar nicht mehr mag ...aber das nur nebenbei)
Das von mir dargelegte Persönlichkeitsrecht an "meinen" Fotos bestreitet er und erkennt es nicht an.
Alle Aufforderungen -auch mit Hilfe einer Anwältin- werden bisher ignoriert.

Selbst wenn ich das Vertrauen hätte, dass er die Fotos vertraulich behandelt, kann mich das nicht zufrieden stellen. Mit Blick auf die Cloudtechnik braucht man heute schon ein tiefes technisches Verständnis um sicher sein zu können, dass selbst bei Löschung eines Exemplars auch etwaige andere Doppel in den Sicherungsmechnismen gelöscht sind.
Und was ist, wenn er mal verunfallt, stirbt, krank wird und seine Geschäfte nicht mehr selbständig erledigen kann. In wessen Hände könnten diese Bilder fallen?
Diese Gedanken möchte ich gar nicht zu Ende denken.

Besser wäre gewesen, diese Fotos gar nicht zuzulassen... hinterher ist man immer schlauer... schon klar!
aber ... was kann ich jetzt noch zur Schadensbegrenzung tun?
Bin für jeden Vorschlag/Meinung dankbar.

L.G. Kath
*******ice Frau
93 Beiträge
Wenn er die rechtlich tatsächlich klare Seite so ignoriert, würde ich schwerere Geschütze auffahren: Ruf seine Mutter an.
Vielleicht bringt hier wie so oft soziale Kontrolle mehr als jeder Anwalt...
*******oron Mann
283 Beiträge
Nun die Frage ist ja ob ihr derartiges vertraglich geregelt habt. Im Endeffekt ist es so dass er sicherlich diese Bilder behalten darf. Allerdings ist er nicht zur Veroeffentlichung berechtigt da er nie Nutzungsrechte hierfuer erhalten hat. Dies solltest du ihm auch noch einmal - aus meiner Sicht - schriftlich mitteilen (Einschreiben mit Rueckschein etc). Da ihr vermutlich keinen TFP Vertrag hattet gibt es auch keine Nutzungsvereinbarung der Bilder. Gibt es diese nicht dann zaehlt dein eigenes Recht am eigenen Bild vor den Interessen desjenigen der hinter der Kamera stand.

Damit wird die ganze Sache zumindest zivilrechtlich, unter Umstaenden auch strafrechtlich im Falle der Veroeffentlichung relevant.
****Sun Paar
1.086 Beiträge
*******ice:
schwerere Geschütze auffahren: Ruf seine Mutter an.

*haumichwech* made my day! *top2*


Sorry, ... zur Sache, ... ist natürlich schwer. Auf der einen Seite sag ich auch, wenn er das alles ignoriert... und du guten rechtlichen Beistand hast, dann geh den Weg weiter bis du es erstritten hast.

Auf der anderen Seite... wenn ihr halbwegs im Guten auseinander gegangen seid, bleibt deir nur der Weg des Vetrauens. Seid ihr denn im Streit auseinander gegangen? Meinst du er könnte die Bilder gegen dich verwenden? Oder mag er sie nur als Erinnerung oder, wenn er Fotograf ist, sie als "Werk in seiner Referenzmappe" haben?
*******ice Frau
93 Beiträge
Die aktuelle Rechtsprechung ist klar:
„Nach der Trennung eines Paares kann der abgebildete Partner die Einwilligung zum Besitz und der Verwendung der Bilder und Videos widerrufen, da diese nur auf die Dauer der Beziehung angelegt seien.“ (bestätigt im Berufungsverfahren durch das Oberlandesgericht Koblenz).
Dazu muss kein schriftlicher Vertrag vorliegen.
Die Frage ist eher, ob die TE das wirklich durchklagen will inkl. Kosten und möglicher Öffentlichkeit, oder ob er auf andere Weise einlenkt.
......
**********er_HH Mann
429 Beiträge
Das gilt aber nur
Wenn er die Bilder veröffentlicht

Wenn nicht .... Kann man ihm garnix
********rlin Frau
1.345 Beiträge
Wenn er sich auf sein Recht als Fotograf beruft, und
diese Aufnahmen als solcher gemacht hat, dann würde ich ihn nicht als Person adressieren, sondern an seiner Funktion als Fotograf angehen. Auch eine mündliche Zusage, wenn diese in einem zweifelsfrei künstlerischem Rahmen und unter diesem Aspekt gemacht wurde, ist bindend.

Fotorechte sind nicht verhandelbar - und wenn er sich - in Deinen, wie Du schreibst, "kleinen" Umfeld damit unprofessionell verhält, dann würde ich ihn eben als Fotograf diskreditieren. Sorry, aber auf der persönlichen Ebene würde ich ihm überhaupt nicht mehr begegnen. Hemmungen hätte ich keine *nono*

Andererseits finde ich den Vorschlag im Vorpost sehr gut - manchmal hilft der Druck und die "Warnung" aus dem Umfeld - und er wird solch einen Mindf*** mit anderen Menschen nicht mehr veranstalten, sollte er nochmal in die Lage kommen, von anderen Leuten intime Aufnahmen zu machen *umfall*

@TE - ja, Du hast den Schaden, ich kenne genau diese Situation mit einer privaten Person. Weiter gekommen bin ich damals auch nicht, es sei denn ich hätte einen hohen Geldbetrag an Rechtsanwälten investieren wollen. Die Leute in meinem Umfeld gaben mir den Rat, es auf sich zu belassen, denn - am Ende diskreditiert er sich mit seinem Verhalten selbst.

Bezüglich Kinder - mir hat es stets geholfen, in solchen Momenten, mit Offenheit an die Sache heranzugehen. Am besten wäre in meinen Augen, Du stehst zu künstlerischen Aufnahmen, dann wird Dein Kind wenigstens vorbereitet sein, sollte etwas herum getratscht werden.

Viel Glück - und immer SSC *victory*
BGH-Urteil
Ein ähnlicher Fall würde vom BGH bereits entschieden: VI ZR 271-14.

Ich sende Dir den Link als CM
Hi!

Du fährst ja schon prophylaktisch(?) einige Geschütze wie Verpflichtungserklärungen etc. auf. Hast Du Anlass, seine Loyalität auch nach Eurer Trennung infrage zu stellen? Wenn nein, würd ich mir da vlt. mal weniger einen Kopf machen. Denn was hast Du auch von einer Herausgabe eines digitalen Fotos?

Fakt: Wenn die Fotos im privaten, sehr intimen Rahmen entstanden sind, nur diesen persönlichen Zweck hatten und Du kein Einverständnis erteilt hast, dann kannst Du ihn strafrechtlich angehen, sollte er sie veröffentlichen bzw. auch fahrlässig in Umlauf bringen. Da braucht es keine Vereinbarung zur Unterlassung, und auch keinen Anwalt.

Ich glaube, Fotografen - zudem wenn sie männlich sind - sind schwer davon zu überzeugen, ein wirklich gutes Foto zu löschen.

Viele Grüße!
******rld Mann
975 Beiträge
...
Moin Kath,

erst einmal kann ich deine Angst, deine Verunsicherung und Verärgerung verstehen, was aber leider nichts an der Tatsache änder, dass es einige Recht und natürlich auch Pflichten gibt.

Wenn in einer Beziehung intimere Fotos entstehen, dann sind diese erst einmal mit deinem Einverständnis, dem Wissen was damit gemacht wird entstanden. Es lag also dein Einverständnis vor. Wenn eine Beziehung in die Brüche geht ist sowas immer sehr blöde und heikel!

Was viele immer wieder übersehen ist, das wir in Deutschland ein nicht übertragbares Urheberrecht haben, das heißt, dass dein EX nicht zur Löschung von Fotos verpflichtet ist. In Deutschland ist es nicht möglich das Urhberrecht zu veräußern oder direkt zu übertragen. Man spricht hier eigentlich immer nur von Verwendungsrechten. Zu einer Löschung und Herausgabe ist er nicht verpflichtet. Und es fällt sogar bei Tod an die Erben ...

Dann haben wir aber ein recht starkes Persönlichkeitsrecht, welches es ermöglicht die Verwendung und Veröffentlichung von Fotos ein zu schränken oder zu verbieten. Somit ist sicher ein Aufforderung zur Unterlssung möglich, allerdings würde auch ich nie ein Unterlassungserklärung diesbezüglich als Fotograf unterschrieben, da es eigentlich alles rechtlich geregelt ist. Es sind zwar Fotos von dir aber es sind nicht deine Fotos es sind Fotos die dein Ex gemacht hat und somit sind es nach Urheberecht seine.

Ich werde immer belächelt wenn ich in meinem Bekanntenkreis oder auch in der Familie immer wieder auf eine Vertrag und eine Einverständniserklärung bestehe. Nun ja das hilft dir konkret nicht weiter.

Ich würde nochmals das Gespräch suchen wobei ich denke ihr werdet sicher auch schon einiges an Schriftwechsel haben. zumal auch eine Anwältin mit im Boot ist. Wobei sie dir dieses eigentlich auch hätte sagen können. Aus dem Schriftechsel lässt sich sicher auch schon einige Reaktionen von ihm ersehen also gut aufheben. Ich würde nochnmals das Gespräch suchen und vielleicht mit ihm eine schriftliche, vertragliche Vereinbarung (Modelrelease) treffen mit entsprechenden Nebenabreden das ist eleganter als eine Unterlasserklärung. Oder ihm mit verweis auf Persönlichkeitsrechte die Veröffentlichung untersagen.

Ansonsten finde ich ist die Fotografie immer eine vertrauliche Angelgenheit. Ich kann deinen Ex nicht einschätzen. Für meine Teil als Fotograf pflege ich meine mündlichen und schriftlichen Zusagen ein zu halten. Aber hier ist leider nicht jeder so ...

Es gibt zwar auch einige BGH-Urteile wobei diese sich nicht auf das Urheberrecht sondern lediglich auf das Persönlichkeitsrecht beziehen. Das BGH hat hier bisher keine eindeutige Stellungnahem bezogen.

Glück Auf!
afa_world
*****316:
und ich habe die Herausgabe der Fotos, eine Löschungsverpflichtung und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zur Veröffentlichung gefordert.
*****316:
Und was ist, wenn er mal verunfallt, stirbt, krank wird und seine Geschäfte nicht mehr selbständig erledigen kann. In wessen Hände könnten diese Bilder fallen?
*****316:
Alle Aufforderungen -auch mit Hilfe einer Anwältin- werden bisher ignoriert.


Also, ich weiß ja nicht, was sich im Hintergrund bei euch abgespielt hat und deshalb kann ich auch nicht einschätzen, warum Du hier gleich rechtliche Geschütze auffährst und alle erdenklichen Schreckensszenarien zeichnest.
Die Drohung mit Anwalt würde ich an seiner Stelle auch ignorieren und mich fragen, ob die "noch alle hat".

Du hast seine Zusage und darauf würde ich mich berufen. Wenn er die Bilder für sich selbst behält - auf das "Warum will es das?" hast Du keinen Einfluss - und sie nicht veröffentlicht, wirst Du keine realistische Möglichkeit haben, Deine Forderungen durchzusetzen und vor allem zu kontrollieren.

Ich würde den Ball ganz flach halten und nicht weiter drohen (Zusatz: das ist Kinderkram).
Versuche ihm auf ganz normalem Wege klar zu machen, was Du für Bedenken hast. Mit seiner Zusage scheint er ja schon darauf eingegangen zu sein.
**********edarf Mann
671 Beiträge
Also ich weiß nicht recht.
Ist das wirklich derartig relevant, weil man wirklich sein Gesicht (wohl eher die Maske) vor etwaigen im Umfeld lebenden Leuten verlieren könnte?! Ich glaube ja nicht unbedingt. Jetzt mal abgesehen davon dass das sehr speziell eher mit Beziehung, der Beendigung einer Beziehung und Rechtlichem zu tun hat.

Das mit der Mutter finde ich ja eine grandiose Idee, allerdings glaube ich outet eine Person sich damit auch irgendwo selbst. Ebenso wenn es in einen Rechtsstreit geht. Bedenkt man nur alleine den Frust den das irgendwie verursachen kann, der selbst bei engeren Freunden dann dazu verleitet zu erzählen warum man gerade frustriert sein könnte. Ich halte das daher für ein zweischneidiges Schwert.
Sollte derjenige die Bilder ohne deine Erlaubnis veröffentlichen oder teilen, dann wäre da sicherlich einiges mehr zu machen. Aber wer und wie will man dir belegen dass etwaige Bilder gelöscht sind?! Willst du zu ihm nach Hause und jedes technische Gerät danach durchforsten?! Nach Speicherkarten oder gebrannten CDs oder DVDs schauen und seine Wohnung nach geheimen Aufbewahrungsmöglichkeiten durchforsten?! Ach und das Auto, die Arbeitsstelle, die Wohnung des besten Kumpels, wo er die Bilder mal 5 Tage unterbringt; wegen der Durchsuchung.

Warum man Bilder behalten möchte kann ja ebenso vielfältig sein. Schöne Erinnerungen haben ja nichts damit zu tun dass man sich nicht mehr mag und besser aus dem Weg geht. Das zu verlangen, bei einer eh geschrotteten Beziehung mit Wut im Bauch o.Ä, sorgt eh eher dafür dass ein erneutes Schlachtfeld der Liebe bezogen würde und an allen Fronten gekämpft würde. Ist es das aber wirklich wert?! Ggf. ist er ja auch eigentlich vernünftig genug, um etwas zu unterlassen was du jetzt befürchtest und nutzt nur jetzt gerade den längeren Hebel und verspürt es als eine Art der Macht über dich?!

Und trotz meiner eher negativen Denkweise auf das Thema selbst bezogen, die wenig gutes am Menschen lässt, wünsche ich natürlich viel Erfolg beim Vorhaben diese Bilder zu vernichten. Ist ja nicht so als könne ich die Bedenken nicht verstehen.

Gruß
handlungsbedarf
*******_83 Mann
929 Beiträge
Auch wenn das genannte Urteil sehr positiv für dich aussieht, muss man den Zusatz lesen:

"Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persön-lichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat. "

Wer sagt den im Vorfeld:"Wenn unserer Beziehung zu Ende ist..."

Und mal abgesehen von allem rechtlichen, muss man der Realität doch ins Auge sehen. Wie will man denn überprüfen ob alle digitalen Daten gelöscht wurden? Eine Hausdurchsuchung durchführen?
Ich sehe das eher positiv, dass er dir sagt, dass er sie hat und sie nicht löscht. Er ist trotz Streit und deinem anwaltliche Vorgehen ehrlich und sagt nicht: "Die habe ich schon längst gelöscht..."

Du hast ganz klar und nachweislich dargelegt, dass einer Veröffentlichung nicht zustimmst. Sollte es dazu kommen, hast du eine Basis auf der sich super klagen lässt.
Das Löschen der Bilder kannst du vielleicht rechtlich erwirken. Die Durchführung wirst du nicht erzwingen können, dazu gibt es zu viele Möglichkeiten diese Auflage zu umgehen / verschleiern.
Ein paar nette Worte und die Bitte dies zu tun, auf die er dann vielleicht eingeht, sehe ich als einzigen Weg, dass wirklich alle Bilder verschwinden.
*******nst Frau
1.207 Beiträge
Die Bilder sind im Privaten entstanden..
der Beitrag hier von afa_world bringt es perfekt auf den Punkt..

auch ich würde keine Bilder löschen, aber ich würde sie selbstverständlich auch nicht veröffentlichen...

und was diese ganze Angst angeht, was mit meinen Fotos passiert, wenn ich tod bin.. mein Güte..meint ihr wirklich die Kinder oder Erben machen sich den ganzen Driss u. schauen sich die digitalen Sachen durch u. veröffentlichen etwas ? ..
Bim Einkaufen die PaybackKarte zücken, WhatsApp u. Facebook nutzen, gläsern sein bis zum geht nicht mehr u. sich dann um ein paar private Bilder egal wie intim die waren sorgen.. so sieht es nämlich heute mal realistisch betrachtet aus..

Lg elisabeth
****ura Frau
507 Beiträge
Die Sache ist ... selbst, wenn du dich durch alle Instanzen klagst und Recht bekommst, kannst du NIEMALS überprüfen, ob er der Löschung wirklich nachgekommen ist. Er kann digitale Medien immer noch irgendwo sichern. Selbst in Gegenwart von Zeugen könnte er also munter Bilder löschen und hätte immer noch Sicherheitskopien.

Das Problem ist auch: Je mehr du sie gelöscht haben willst, desto mehr wie er sie behalten. Verbotene Früchte und so. Außerdem hat er so immer noch ein Druckmittel, um mit dir in Kontakt zu bleiben (sonst hätte er ja auch einfach sagen können, dass er sie gelöscht hat - aber anscheinend genießt er deine Aufmerksamkeit und wie du jetzt mit dem Füßchen aufstampst).

Ich an deiner Stelle würde das Thema jetzt ruhen lassen. Je uninteressanter es für dich wird, desto uninteressanter wird es für ihn. Sollte er die Bilder veröffentlichen, kannst du immer noch alle Geschütze auffahren.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Verstehen die Diskussion nicht?
Wir verstehen die Diskussion der TE nicht.

Wer hier ein Profil mit reichlich geschlossenen Bildergalerien unterhält, kann mir doch nicht erklären, das er ein Problem mit Bildern von sich hat. Irgend wem wird sie die Galerien schön öffnen, sonst würde die TE diese ja nicht unterhalten. Da stellt sich dann doch die Frage, wie sie die Vertrauenswürdigkeit dieser Personen überprüft.

*headcrash* wie verrückt ist das denn?
*******1956 Mann
184 Beiträge
ich
...ich verstehe die ganze Diskussion nicht? Ihr habt einen Rosenkrieg? Warum, wieso geht mich nichts an und interessiert mich auch nicht.
Was mich aber interessieren würde, warum Mann und vorallem Frau, solche schon freizügigen Bilder in einem Internet Portal wie diesem haben muss.
Die in Deinem Profil sind frei zugänglich und auch die ganz privaten, wem Du auch immer diese zeigst (im vertrauen) sind dann öffentlich. Können z. B. abfotographiert werden.
Warum also diese Diskussion? Muss man freizügige Bilder in einem Portal zeigen um andere von sich zu begeistern?
Darüber würde ich mir an DeinerStelle Gedanken machen. Dann käme es gar nicht erst zu solchen Diskussionen und Streitfällen. Oder?
*******ster Mann
1.770 Beiträge
@Akkarin_Kyralia
Wie drückt man denn konkludent aus, daß man die Einwilligung zum Besitz der Photos auf die Dauer der Beziehung beschränkt?
Mir ist ja klar, wie man der Anfertigung konkludent zustimmt. Z.B. durch lächeln in die Kamera.
Aber die an einen auflösenden Sachgrund geknüpfte Nutzungsbeschränkung? Das geht?
Ich muß ganz entschieden an der Differenzierung meiner konkludenten Ausdrucksformen arbeiten.
****ena Paar
1.089 Beiträge
Böses Blut...
...erzeugt böses Blut.

Rechtlich ist die Sache nicht ganz einfach. Aber selbst wenn du vor Gericht gehst und gewinnst - hast du dann wirklich gewonnen?

Er wird dich vl noch mehr hassen als er es jetzt schon tut? Und vl veröffentlicht er dann erst Recht deine Bilder. Dann ein neuer Prozess bei dem er, wahrscheinlich, erneut verliert. Aber was hast du dann gewonnen?

Jeder in deinem Dorf wird dich bis dahin vl. nackt kennen.

Ich würde an deiner Stelle in den sauren Apfel beißen und es dabei belassen und darauf hoffen, dass er die Bilder wirklich nur als Wichsvorlage benutzt. Mehr kannst eigentlich nicht hoffen. Aber böses Blut erzeugt nun einmal böses Blut und am Ende verliert ihr womöglich beide sehr viel.

Alles Gute

Herr VEN
Hmm...
Ich habe auch noch Fotos von Verflossenen auf dem Rechner. Habe noch nie darüber nachgedacht, diese zu veröffentlichen oder damit sonstigen Unfug zu betreiben.
Ich wurde auch noch nie aufgefordert, diese zu löschen.
Manche sind einfach schöne Erinnerungen, warum also löschen?

Wenn wirklich angenommen werden muß, das solche Fotos mißbraucht werden, dann liegt doch vorher schon irgendwas im Argen...

LG Maik
*********Kerl Mann
1.931 Beiträge
*******ster:
Aber die an einen auflösenden Sachgrund geknüpfte Nutzungsbeschränkung? Das geht?

Einfach die Urteile komplett lesen.
https://openjur.de/u/868417.html
http://www.landesrecht.rlp.d … .id=KORE213342014&doc.part=L

BGH
Außerdem sei die Einwilligung in die Erstellung und die damit verbundene Nutzung der in Rede stehenden Lichtbilder zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt gewesen.

Die Einwilligung kann danach grundsätzlich im privaten Bereich konkludent und auch formlos (...), beschränkt oder unbeschränkt erteilt werden, die Beschränkung kann etwa in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht oder im Hinblick auf einen bestimmten Zweck oder für bestimmte Medien erfolgen

Das Berufungsgericht hat festgestellt, dass die Bilder im privaten Bereich und nur im Rahmen dieser Liebesbeziehung ohne vertragliche Vereinbarungen und unentgeltlich entstanden sind, nur zu persönlichen bzw. privaten Zwecken gefertigt wurden und nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung bestimmt waren. Es hat weiter festgestellt, dass die Einwilligung in die Nutzung zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt war.

OLG
Nach Auffassung des Senats ist die Einwilligung in die Erstellung und die damit verbundene Nutzung der in Rede stehenden Lichtbilder zudem zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt. Es handelte sich um eine zweckbestimmte Einwilligung.

"in Rede stehend" bezieht sich auf die intimen/pornographischen Fotos, nicht auf die Alltags- und Urlaubsbilder.



*******ice:
schwerere Geschütze auffahren: Ruf seine Mutter an.

Ich würde sagen, das ist eine strafbare Verletzung von Persönlichkeitsrechten.



*****316:
verweigert er die Herausgabe

Wenn das nicht bis zum Zeitpunkt des Fotographierens vereinbart wurde: Ich wüsste keinen Anspruch, der die Herausgabe begründen würde. Schon gar nicht gibt es einen Anspruch, die Bilder öffentlich, etwa im Joy, ausstellen zu dürfen, wenn es nicht so vereinbart wurde.
einen veratwortungslosen
zur Verantwortung ziehen wollen...

einem unbelehrbaren etwas beibringen wollen....

...traurig das Dir das geschieht
********nair:
einen veratwortungslosen zur Verantwortung ziehen wollen...
einem unbelehrbaren etwas beibringen wollen....

Wie kommt man aufgrund des Eingangsposts zu so einer Einschätzung?
sorry...aber ddas klingt mir nach Rosenkrieg..
HAt er die Rechte zur Veröffeentlichung?!..nein somit brauchst Du gar nichts machen und kannst auch nichts machen..und man hört einfach mit dem Zirkus auf.
Weder bringt es was noch ist es in irgendeiner weise hilfreich

Du kannst fordern was Du willst.das ganze ist aus seiner Sicht einfach nur lächerlich..
daher vergiss es einfach und lebe damit.
Du reibst euch nur gegenseitig für völigen unsinn auf..

Und wenn Du schlecht schalfen kannst deshalb...gibt es eine einfchen Tipp, den Psychologen gerne geben..
Was wäre das SCHLIMMSTE was passieren könnte?!?
Die Bilder gelangen ins Internet..oh nein..gaaanz furchtbar....eher nicht..
Jemand aus dem Bekanntenkreis sieht sie..na und?!? wenn man solche Bilder macht sollte man auch aufgeschlossen genug sein, damit kein Problem zu haben..meinst >Du die anderen zupfen nur Blümchen ??!
Dein Kind sieht die Bilder...mal im ernst..wie hochs chätzt Du diese Wahrscheinlichkeit ein...lächerlich niedrig oder?! wenn es passiert freu dich der Wahrscheinlichkeit nach hätte es genauso gut ein lottogewinn sein können!

Und am ende..wie wahrscheinlich ist es das jemand diese Bilder sieht der euch kennt...mal ganz im ernst...

Entspann dich und spart euch das völlig sinnfreie gegenseitige Angezicke..das ist das dümmste was man machen kann

Abgesehen davon schaukelt sich sowas nur..auf der einzige grund diese "versehentlich" nun zu veröffentlichen wäre solch ein Rumgezicke..weil er austickt und Rache will...dumm sowas und kindisch
Irgendwie beschleicht mich, trotz Unwissenheit, das Gefühl, der Verflossene hat für sich Glück jetzt den Status des Verflossenen zu haben.

Vielleicht liegt es auch nur daran wie das vom Sender (TE) an uns Empfängern der Kommunikation hier ankommt. Vielleicht ist auch alles ganz anders und der Sender wollte diesen Eindruck beim Empfänger nicht erwecken.
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